Wertermittlung – wichtige Fakten für Immobilienverkäufer
Die Ermittlung des realistischen Preises ist essentiell für jeden Immobilienverkauf.
Es ist ein Irrglaube zu denken, es sei sinnvoll, beim Immobilienverkauf mit einem möglichst hohen Fantasie-Preis einzusteigen. Um vieles erfolgreicher ist es, von Anfang an einen realistischen Preis festzulegen, der der Lage, der Größe und dem Zustand des Objekts entspricht.
Um Ihre Immobilie marktgerecht zu bewerten, ist es ratsam, einen Experten hinzuzuziehen. Immobilien Kühn verfügt über umfassende Erfahrung in der Wertermittlung sowie in der Festlegung des zu erwartenden Verkaufspreises. Seit 2007 sind wir in Grevenbroich, Korschenbroich, Jüchen, Neuss, Dormagen, Bedburg und Rommerskirchen aktiv. Auch im gesamten Bereich der Großstädte Düsseldorf, Köln, Aachen und Mönchengladbach haben wir bereits mehrere Hundert Immobilien bewertet und erfolgreich vermittelt.
Immobilien Kühn ermittelt den Verkaufswert Ihrer Immobilie. Dies erfolgt in Form eines Wertgutachtens (Kurzbewertung). In diesem Gutachten berechnen wir den Marktwert mittels der Methoden des Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahrens. Allerdings ist nicht jede Immobilie leicht zu bewerten. Ein Programm liefert nur dann verlässliche Ergebnisse, wenn es mit entsprechenden Daten gefüttert wird. Ein 120 m² großes Haus ist nicht gleichbedeutend mit 120 m²; entscheidend ist beispielsweise auch die Raumaufteilung. Ein Haus mit Durchgangszimmer, das auf 120 m² in einem langen Schlauch verteilt ist, hat nicht den gleichen Wert wie ein Haus dieser Größe, bei dem alle Zimmer vom Flur aus zugänglich sind und die Raumaufteilung günstig ist. Erfahrung und Kreativität sind bei einer Besichtigung entscheidend und für den Verkauf unerlässlich. Besonders bei gebrauchten Immobilien fehlt es oft an Vorstellungskraft, weshalb wir aus unserer Erfahrung schöpfen und Umsetzungsideen während einer Besichtigung anbieten, um die Fantasie anzuregen.
Wichtig zu wissen: Bei einem Wertgutachten handelt es sich nicht um ein Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um eine fundierte Orientierungshilfe für Sie als Eigentümer.
Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.
Die Konditionen für das Wertgutachten und eine Marktpreisanalyse teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Falls Sie uns im Anschluss mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (Makleralleinauftrag), verrechnen wir den Preis voll mit der Courtage (Maklerprovision).
Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.
Die Konditionen für das Wertgutachten und eine Marktpreisanalyse teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Falls Sie uns im Anschluss mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (Makleralleinauftrag), verrechnen wir den Preis voll mit der Courtage (Maklerprovision).


